Beschlossen durch den Eilausschuss der Schulkonferenz am 05. Mai 2025
1. Grundsätze
Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
2.1 Allgemeine Regelungen
Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich nicht gestattet. Auch Eltern bitten wir Handys nur vor dem Schultor zu benutzen, um als Vorbild zu agieren. Fotos oder Videos auf dem Schulhof zu machen ist auch Eltern nicht erlaubt.
Während des gesamten Schultages/ der Anwesenheit in der Schule müssen die digitalen Geräte von Schüler*innen ausgeschaltet oder im Flugmodus sein. Sie müssen in der Schultasche oder an einer zentralen Stelle im Unterrichtsraum aufbewahrt werden.
Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind nur mit Erlaubnis der Lehrkraft mit schulischen iPads in unterrichtlichen Zusammenhängen erlaubt.
2.2 Sonderregelungen
Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft/ Betreuungsperson ihre Eltern kontaktieren.
Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind (z.B. Diabetes), müssen eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragen.
Lehrkräfte und Schulpersonal dürfen private Handys in dienstlichen Zusammenhängen oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen. Für private Zwecke dürfen Handys in dafür vorgesehenen Bereichen (z.B. Teamraum) genutzt werden.
3. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Handyordnung können Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchulG nach sich ziehen. Im Rahmen der zu treffenden Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:
Verstoß | Maßnahme |
Erstmalige Missachtung der Regeln | In der Regel Ermahnung durch die Lehrkraft |
Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung | In der Regel temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Gerätes (regelhaft bis Ende des persönlichen Schultages) |
Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts) | In der Regel Elternkontakt, Einbehaltung des Gerätes, ggf. auch über das Wochenende verbunden mit Abholung durch Eltern und Elterngespräch |
Nutzung in Prüfungssituationen | Wertung als Täuschungsversuch |
Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende und jungendgefährdende Inhalte) | Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen |
4. Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
5. Inkrafttreten und Überprüfung
Diese Ordnung tritt am 09.05.2025 in Kraft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.